Mindestalter: 18 Jahre
Grundausbildung: Grundsätzlich setzt das Führen von Hubarbeitsbühnen eine Ausbildung der jeweiligen Hubarbeitsbühnen-Kategorie voraus. Die Ausbildung umfasst einen theoretischen und einen praktischen Teil und wird mit einer Prüfung abgeschlossen.
Instruktion: Ist der Bediener mit der eingesetzten Hubarbeitsbühne nicht vertraut, braucht es eine zusätzliche Instruktion.
Grundausbildung: Ausbildungskurse werden von anerkannten Schulungscentern, Gerätelieferanten und Vermietern durchgeführt.
Instruktion: Die Instruktion für das jeweilige Gerät erfolgt in der Regel durch den Gerätelieferanten. Sie ist vom verantwortlichen Vorgesetzten vor Ort sicherzustellen.
Grundausbildung: Als Nachweis für die erfolgte Ausbildung wird ein Ausbildungsnachweis ausgestellt.
Instruktion: Die Durchführung der Instruktion wird in einem Instruktionsnachweis dokumentiert.
Wenn ein Kursteilnehmer alle 3 Module schult, 1b, 3a und 3b, dann wird die Kategorie 1a integriert, gilt als geschult und erscheint auch auf der Pal Card.